Fragen und Antworten

Wie läuft eine Bewertung ab ?

In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch werden wir uns abstimmen, welche Art und welchen Umfang des Auftrages Sie benötigen. In jedem Falle ist eine Begehung der Immobilie erforderlich, um deren Zustand und Ausstattung zu erfassen. Hierzu wird eine Fotodokumentation der wesentlichen Aspekte erstellt. Je nach Auftragsumfang können in Ihrem Namen fehlende Dokumente angefordert oder durch uns wenn möglich erstellt werden. Abschließend erfolgt die Gutachtenerstellung.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung ?

 

Bei Vollständigkeit aller Unterlagen und Ortsbesichtigung, dauert die Erstellung des Gutachtens je nach Aufwand und vereinbartem Umfang ca. 2 - 6 Wochen. 

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen ?

Die Gebühren und Auslagen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens orientiert sich  an der Honorartabelle des Bundesverbandes und Landesverbandes der Sachverständigen  sowie an die Gutachterausschussverordnung BayGV §15.

Man benötigt nicht immer ein kostenintensives, vollumfängliches Gutachten. Bei Kurzbewertung oder Kaufbegleitung können ggf. auch Pauschalpreise oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.

Die Bemessung des Honorars basiert auf dem ermittelten Wert (wertabhängige Gebühr). Maßgeblich für die Ermittlung des Werts ist das bzw. sind die für die Ermittlung des Verkehrswerts herangezogenen Wertermittlungsverfahren.

Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Honorarberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt. 

Neben dem Honorar können folgende Auslagen erhoben werden:

 

  • Gebühren für Auskünfte durch den Gutachterausschuss oder Behörden
  • Externe Marktdaten & Kartenmaterial;
  • Entgelte für Telekommunikationsleistungen sowie Entgelte für Zustellungsaufträge,
  • Einschreibe- und Nachnahmeverfahren;
  • Reisekosten und sonstige Aufwendungen aus Anlass einer Ortsbesichtigung;
  • Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen;
  • Fahrkostenersatz mit 0,40 € pro km;


zusätzliche Gebühren können anfallen bei:

  • bei Erbbaurechten, Nießbrauchs- und Wohnrechten sowie sonstigen Rechten
  • für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • Sonder- , Spezialimmobilien
  • Wertermittlungen zu mehreren oder zu einem zurückliegenden Stichtag(en) > 1 Jahr